Die neue Datenschutzordnung

Vereine aufgepasst: Die neue Datenschutz-Grundverordnung (be)trifft auch den Sport!

Mit 25. Mai 2018 tritt EU-weit eine neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Sie betrifft auch alle Sportvereine in vollem Ausmaß. Schon früher geltende Regelungen werden verschärft, neue kommen hinzu und die Verantwortlichen werden zu transparenterer und nachvollziehbarerer Dokumentation der erhobenen Daten verpflichtet. Die drohenden Strafen sind hoch bis existenzgefährdend.

War man bislang im Fall von Datenschutz-Verletzungen „schadenersatzpflichtig“ (jemand musste also zuerst nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist), macht man sich ab der Gültigkeit der neuen DSGVO strafbar, wenn man sie nicht einhält. Diese behördlichen Strafen sind eminent, können für Vereine existenzgefähredend werden. Man ist also gut beraten, sich möglichst rechtzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Die Bundes-Sportorganisation (BSO) hat zur DSGVO mit Unterstützung von Rechtsanwälten Arbeitsbehelfe, Unterlagen und Erläuterungen erarbeitet, um eine möglichst einheitliche Vorgehens- und Sichtweise innerhalb des organisierten Sports herzustellen.

Zu den Vorlagen, Mustern, Checklisten, Erläuterungen und Empfehlungen der BSO für Sportvereine und -verbände