Sg. Damen und Herren,
lCOVID-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Die mit heute, 1.8., in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
– Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen
– Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel
durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten
– Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)
Die aktuelle Bundesverordnungen finden Sie hier:
Maßnahmenverordnung:
Verkehrsbeschränkungsverordnung:
Rechtliche Begründung:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt. Besuchen Sie die FAQ unserer Website für nähere Details: www.sportaustria.at/corona
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