COVID-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Sg. Damen und Herren, lCOVID-Update: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung Die mit heute, 1.8., in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt v.a. folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich: –   Personen, die positiv getestet wurden, dürfen ihre Wohnung/ihr Haus verlassen –   Laut den rechtlichen Begründungen des Verordnungsgebers gilt für sie jedoch in der Regel            durchgängig FFP2-Makenpflicht auf Outdoor- und Indoor-Sportstätten –   Sportstättenbetreiber können strengere Regelungen treffen (Hausordnung)

SCHÖN LANGSAM GEHT`S WIEDER LOS – Corona Regelungen ab 1. Juli

Corona-Regelungen ab 1. Juli Grundregel der Öffnungen ist es, dass diese unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht. Hier wird von den drei G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“ (3-G-Regel). Ab 1. Juli gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises erst für Personen ab 12 Jahren.

Änderung KOASA-Marsch 2021

Hallo zusammen! Wir müssen euch leider mitteilen, dass wir unseren legendären Ebbser KOASA-Marsch am 19.06. in seiner ursprünglichen geplanten Form von der BH-Kufstein auf Grund der COVID-19 Verordnung nicht genehmigt bekommen. Wir haben alles  probiert, Juristen von Wien bis Innsbruck befragt, die Verordnung von oben bis unten intensiv studiert und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, leider ohne Erfolg. Da wir aber unseren KOASA-Marschfreunden ein wichtiges Zeichen senden wollen, haben wir uns entschlossen den KOASA-Marsch in einer etwas anderen Form (keine Veranstaltung) sondern als persönliches privates, individuelles „Highlight“ anzubieten.