im Österreichischen Volkssportverband
Der Österreichische Volkssportverband – ÖVV – Mitglied im Internationalen Volkssportverband – IVV – ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vereinen zur Förderung des Volkssportes.
Der Verband verfolgt mit der Förderung des Volkssports ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er verfolgt keine wirtschaftlichen, auf Gewinn gerichtete Ziele.
Der Verband versteht unter „Volkssport“ Volkswanderungen, Volksradwanderungen, Volksschiwanderungen und Volksschwimmen usw. ohne leistungssportlichen Charakter, ohne Sollzeiten und ohne Sieger.
Derartige Veranstaltungen der Mitgliedsvereine des ÖVV (IVV), an denen jedermann Teil nehmen kann, sollen den Teilnehmern ohne körperliche Überforderung zu einer ungezwungenen, erholsamen Bewegung in freier Natur verhelfen. Der ÖVV (IVV) sieht darin einen Beitrag zur Volksgesundheit.
Sport-, Wander-, Geselligkeitsvereine, …die ihre Veranstaltung in diesem Sinne ausrichten wollen, können Mitglieder des Verbandes werden.
Folgende finanzielle Bedingungen sind zu beachten:
Mitgliedsbeitrag ohne Veranstaltung | € 30 |
Mitgliedsbeitrag für die 1. Veranstaltung im Jahr | € 65 |
Für jede weitere Veranstaltung | € 30 |
Mitgliedsbeitrag Rundwanderweg | € 40 |
Mitgliedsbeitrag Permanenter Wanderweg | € 50 |
für jeden weiteren Permanenten Wanderweg bis max. 4 |
€ 25 |
Mitgliedsbeitrag Wanderwoche pro Veranstaltungstag |
€ 14 |
Mitgliedsbeitrag Geführte Wanderungen bis 12 Wanderungen |
€ 65 |
für jede weitere Geführte Wanderung | € 3 |
Servicebeitrag für Veranstaltung | |
1 Tag | € 52,50 |
2 Tage | € 62,50 |
im Servicebeitrag sind Haftpflichtversicherung, AKM – Abgabe, …enthalten
Die Volkssportveranstaltungen der Mitgliedsvereine werden als Veranstaltung für das Erlangen des Internationalen Volkssportabzeichens gewertet.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Satzungen und Bestimmungen über die Durchführung von Volkssportveranstaltungen verwiesen.
Für weiter Auskünfte steht die Geschäftsstelle zur Verfügung.
Wenn die Bereitschaft besteht, die Ziele und Aufgaben des ÖVV (IVV) nach Kräften zu fördern und die Verbandssatzungen und die vom Präsidium zur Verfolgung der Verbandsaufgaben erlassenen Bestimmungen ein zu halten, genügt die Einsendung des beigefügten Aufnahmeantrages mit einer Ausfertigung der Vereinssatzungen.
Der Antrag wird gemäß §4 der Satzung des ÖVV geprüft. Vom Ergebnis der Prüfung wird der Antrag stellende Verein alsbald informiert.
Aufnahmeantrag
ÖVV – Satzung
IVV – Richtlinien